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Bundessatzung
§1 Name der Partei
Die Weisse Partei ( Kurzbezeichnung: DWP) ist eine politische Partei im Sinne des Artikel 21GG und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
§2 Rechtsform, Sitz und Tätigkeitsgebiet
a) Die DWP ist ein nicht rechtsfähiger Verein und zugleich eine politische Partei im Sinne des Parteigesetzes b) Sitz der Partei ist Illingen/Saarland c) Tätigkeitsgebiet ist die gesamte Bundesrepublik Deutschland
§3 Zweck der Partei
a) Beteiligung gemäss Artikel 21 Abs.1 GG an der demokratischen Willensbildung des deutschen Volkes b) Teilnahme an öffentlichen Wahlen
§4 Mitgliedschaft
a) Mitglied der Weissen Partei kann jeder werden der sich zu ihrem Programm und ihrer Satzung bekennt und das 16. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig seiner Staatsangehörigkeit. b) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erworben und beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch die jeweilige Landesgeschäftsstelle. Besteht kein Landesverband, so erfolgt die Bestätigung durch die Bundesgeschäftsstelle. c) Ein Mitglied der Weissen Partei kann nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein. d) Mitglied der Weissen Partei kann nicht werden, wer einer verfassungswidrigen Organisation angehört oder sie unterstützt. e) Ein Anspruch auf Aufnahme in die Partei besteht nicht. f) Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf keiner Begründung
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